Anforderungen an die Luftdichtheit

Wenn ein Nachweis der Dichtheit erforderlich wird, ist in der EnEV vorgesehen, dass die Dichtheit mit dem in DIN 13289 definierten Druckdifferenzverfahren (auch Blower-Door-Test genannt) nachgewiesen werden kann.

Wird die Luftdichtheit überprüft, darf der bei einer Druckdifferenz von 50 Pa gemessene Volumenstrom - bezogen auf das beheizte Luftvolumen- folgende Werte nicht überschreiten

   

3,0 /h
1,5 /h
0,6 /h

Gebäude ohne raumlufttechnische Anlagen
Gebäude mit raumlufttechnischen Anlagen
Passivhäuser