Sicherstellung einer bedarfsgerechten Lüftung

  • Kontrollierter Luftwechsel

Ein kontrollierter Luftwechsel ist für ein gesundes Wohnklima und einen langfristigen Substanzerhalt notwendig. Er darf aber nur über Gebäudeöffnungen (Fenster/ Türen) oder raumlufttechnische Anlagen erfolgen, keinesfalls über undefinierte Fugen und Undichtigkeiten.

  • Effizienz von Lüftungsanlagen wird sichergestellt und gesteigert

Falls Lüftungsanlagen verwendet werden, stellen Sie mit einer luftdichten Gebäudehülle deren ordnungsgemäße Funktion sicher. Lüftungsanlagen sind bei zu hoher Undichtigkeit der Gebäudehülle nur eingeschränkt nutzbar. Ein ordnungsgemäßer Betrieb einer Lüftungsanlage kann bei einer undichten Gebäudehülle nicht gewährleistet werden. Es kann zu einem Lüftungskurzschluss kommen, d.h. Leckagen in den Ablufträumen wirken als Zuluftöffnungen, so dass die geplanten Zuluft- bzw. Überströmräume nicht mehr bzw. unzureichend belüftet werden. Besonders problematisch ist dies bei Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung. Die Luft gelangt nicht über den Wärmetauscher ins Gebäude und kann somit nicht genutzt werden. Nur eine luftdichte Gebäudehülle gewährleistet den optimalen Betrieb der Lüftungsanlage.