Qualitätssicherung für Architekten, Planer/ Bauleiter

Nach DIN 4108-7 liegt die Verantwortung für die Einhaltung der Richtwerte im Wesentlichen beim Architekten / Bauleiter, da nur eine sorgfältige Planung, Detaillierung, Ausschreibung und Koordination der Arbeiten, neben der Ausführung, zur geforderten Qualität führen kann. Erst bei Erfüllung dieser Aufgaben des Architekten sind die ausführenden Handwerker in der Verantwortung!

  • Abnahme der Luftdichtheitsgewerke! Schutz vor Haftung für verdeckte Mängel
  • Um eine rechtsverbindliche Abnahme des Gebäudes zu erhalten, ist die Messung mit Protokollierung durch einen zertifizierten Prüfer der Gebäude-Luftdichtheit unbedingt zu empfehlen.
  • Der Blower-Door-Test sollte grundsätzlich in den Bauvertrag als fester Bestandteil der Abnahme verankert werden.