Rechtssicherheit für alle Parteien

Die luftdichte Ausführung der Gebäudehülle ist gesetzlich vorgeschrieben! Der Bauherr hat einen rechtlichen Anspruch, der planende Architekt steht in der Verantwortung, der ausführende Betrieb steht in der Pflicht.

Architekt und Handwerksunternehmen schützen sich durch den Nachweis der Luftdichtheit vor späteren Regressansprüchen. Bereits die WSVo von 1995 und die DIN 4108 schreiben verbindlich vor, dass die Luftdichtheit einer Überprüfung standhalten muss. Eine Luftdichtheitsprüfung dokumentiert dem Kunden gegenüber die saubere und fachgerechte Bauausführung und vermeidet einen kostenintensiven und nervenaufreibenden Rechtsstreit!