Bonus bei EnEV / Baukostenminderung:

Dichtheitsgeprüfte Gebäude werden honoriert! Die Energieeinsparverordnung (EnEV) gewährt einen Bonus für dichtheitsgeprüfte Gebäude!

Die Energieeinsparverordnung sieht vor, dass bei Nachweis der Luftdichtheit die anzusetzende Luftwechselrate n für die Berechnung des Jahres-Primär-Energiebedarfs von 0,7/h auf 0,6/h gesenkt werden darf!

Somit kann allein durch eine bestandene Luftdichtheitsmessung

  • der Lüftungswärmebedarf QL um ca. 15%! reduziert werden und
  • der Jahres- Primärenergiebedarfs um bis zu 10%! reduziert werden

Dies stellt die kostengünstigste Optimierungsmöglichkeit des Energiebedarfs dar! Dies bedeutet eine Einsparung von Baukosten durch einen minimalen, formellen Aufwand. Bauliche oder haustechnische Maßnahmen sind wesentlich aufwendiger.

Eine Luftdichtigkeitsprüfung ist verbindlich vorgeschrieben, wenn

  • der Bonus bei der Berechnung in Anspruch genommen wird bzw.
  • wenn eine mechanische Lüftungsanlage eingebaut wird

Die Werte der Norm sind jedoch immer einzuhalten, auch ohne Bonus!!